Rauchwarnmelder-Service
§ 48 Abs. 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern schreibt durch Ãnderung ab 18.04.2006 vor, dass bei Neu- und Umbauten von Wohnungen Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Zusätzlich müssen seit Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen über Rauchwarnmelder verfügen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Rauchwarnmelder-Produktseite.